Nachhaltigkeit in der Anlageberatung

Mit der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten („Offenlegungsverordnung“) will die Europäische Union (EU) die Transparenz im Finanzsektor erhöhen. Finanzberater müssen seit dem 10. März 2021 unterschiedliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen, die sowohl das Unternehmen selbst als auch dessen Dienstleistungen betreffen. Dazu zählen unter anderem Nachhaltigkeitsrisiken und der Umgang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung.
Union Investment Austria GmbH informiert ihre Kunden über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen wie folgt:
- Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
- Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in unserer Vergütungspolitik
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